Willkommen bei Ihren Rechtsanwälten in Bottrop

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Als etablierte Kanzlei in Bottrop stehen wir seit vielen Jahren für Qualität und fachlich kompetente Beratung. Auf unserer Webseite informieren wir Sie über unsere Fachgebiete und allgemeinen Leistungen. Dabei können Sie frei wählen, ob wir Sie rechtlich beraten oder/und bei Gericht oder außergerichtlich vertreten. Wir stehen Ihnen mit unserem profunden Wissen beratend zur Seite und unterstützen Sie individuell bei Ihren Anliegen.

Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei

Unsere Anwälte und Mitarbeiter der Rechtsanwälte Rühl & Hick stellen sich Ihnen im Folgenden vor.

Rechtsanwalt Thorsten Rühl

Nach meinem Studium an der Ruhruniversität in Bochum absolvierte ich mein Referendariat beim Landgericht in Essen. Parallel dazu war ich mehrere Jahre als Dozent beim kommunalen Institut für Weiterbildung in Brandenburg und Köln tätig, ebenso als Dozent und Lehrbriefautor bei der Stiftung Weiterbildung in Berlin, vorwiegend im Bereich des bürgerlichen Rechts und des öffentlichen Rechts. Ebenso habe ich während meines Referendariats meine ersten praktischen Erfahrungen in einer Bottroper Kanzlei gesammelt.

Die Kanzlei Rühl & Hick wurde im Jahre 1997 gegründet. Von Anfang an habe ich mich überwiegend den Rechtsgebieten Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht gewidmet. Im Jahre 2002 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zuerkannt, im Jahre 2003 die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht".

Rechtsanwalt Thomas Hick

Mein Studium erfolgte an der Ruhr-Universität in Bochum. Anschließend absolvierte ich mein Referendariat beim Landgericht Essen. Bereits kurz nach Beginn des Referendariats nahm ich eine Nebentätigkeit in der Anwaltskanzlei Pflips auf. In dieser Kanzlei war ich dann auch nach Abschluss des zweiten Staatsexamens als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1997 gründete ich dann gemeinsam mit meinem jetzigen Sozius, Herrn Rechtsanwalt Thorsten Rühl, die Anwaltskanzlei Rühl & Hick. Schwerpunkt meiner Tätigkeit war von Beginn an das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Jahr 2006 erwarb ich dann die Qualifikation zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind das Verkehrsrecht, das allgemeine Zivilrecht, sowie Bußgeldangelegenheiten und Strafverteidigungen.

Zu meinen Mandanten gehören sowohl Privatleute als auch diverse Firmen (Werkstätten/ Hausverwalter/ Wohnungsgesellschaften etc.).

Meine Mandanten stammen nicht nur aus Bottrop, sondern aus dem gesamten Nordrhein-Westfalen.

Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei

Das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei Rühl und Hick wird von unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen Frau Pfeiffer und Frau Dziura geführt. Sie sind ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und zugleich Geprüfte Rechtsfachwirtinnen, die über mehrjährige Berufserfahrungen verfügen. Unser Sekretariat kümmert sich selbstverständlich zuvorkommend und kompetent um sämtliche Belange.

 

Unser Büro besteht aus zwei Rechtsanwälten, zwei Geprüften Rechtsfachwirtinnen, unserer Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Wendt und unserer Auszubildenden Frau Gasi.

Rechtsgebiete

Zu unseren Fachgebieten gehören das Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie das Miet- und WEG-Recht. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen ersten Termin mit uns ausmachen? Dann rufen Sie uns in unserer Kanzlei in Bottropan und vereinbaren Sie Ihren persönlich Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

  • Verkehrsrecht

    Das Verkehrsrecht ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet. Auch Sie werden möglicherweise schon Ihre leidigen Erfahrungen damit gesammelt haben. Ob Sie „geblitzt“ werden, in einen Verkehrsunfall geraten oder Ihnen möglicherweise vorgeworfen wird, Sie hätten beim Ausparken einen anderen Pkw beschädigt; sehr häufig wird man im täglichen Leben mit einer derartigen Situation konfrontiert. Dabei stellt sich die Regelung derartiger Sachverhalte häufig komplexer dar als erwartet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Abstandsverstoß droht schnell ein Fahrverbot, in Verkehrsunfällen gibt es immer wieder Probleme bei der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung oder Sie werden sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, etwa bei der sogenannten Unfallflucht, einer Fahrt im alkoholisierten Zustand oder einer vermeintlichen Nötigung im Straßenverkehr. Dies führt dann häufig zu weiteren Problemen, etwa mit der eigenen Versicherung oder aber sogar zu gravierenden verwaltungsrechtlichen Folgen (wie etwa die drohende Anordnung einer MPU).


    Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und im Strafrecht wird Ihr Fall von uns sachkundig und professionell bearbeitet. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung des Falls inklusive der möglichen weiteren Folgen.

  • Familienrecht

    Statistisch gesehen werden in der Bundesrepublik Deutschland knapp 40 % der geschlossenen Ehen geschieden. Damit stellt das Familienrecht ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem dar, häufig verbunden mit weitreichenden emotionalen und wirtschaftlichen Folgen. Gerade in der anfänglich häufig hoch emotional belasteten Trennungsphase ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass Sie über die weitreichenden Folgen, unter anderem bezüglich eines Unterhaltsanspruchs, den Folgen einer räumlichen Trennung und – sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind – das Umgangsrecht geregelt werden. Ebenso ergeben sich auch nach der anfänglichen Trennungsphase weitere regelungsbedürftige Fragen, wie etwa die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, die Aufteilung des Hausrates oder eine mögliche Unterhaltsverpflichtung nach Rechtskraft einer Scheidung. 


    Mit Herrn Rechtsanwalt Thorsten Rühl als langjährig erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht steht Ihnen hier ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. 


    Wir setzen uns mit Sachkunde und Empathie für Ihre Belange ein, sowohl bei der außergerichtlichen Bearbeitung als auch im gerichtlichen Verfahren.

  • Strafrecht

    Strafrechtliche Verfahren haben im Regelfall für die betroffene Person gravierende Auswirkungen. Oftmals steht die / der Beschuldigte eines Strafverfahrens der Staatsmacht völlig hilflos gegenüber. Ob Sie nun als Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorgeladen werden, eine Hausdurchsuchung erfolgt oder sogar ein Haftbefehl erlassen wird; all dies greift tief in die Rechte des Beschuldigten ein und führt nicht nur bei dem Beschuldigten selbst, sondern auch in seinem sozialen Umfeld zu einer erheblichen Belastung. 


    In diesem Spannungsverhältnis liegt die Funktion der Verteidigung. Der Verteidiger ist der Beistand des Beschuldigten. In dieser Funktion hat er zunächst die Aufgabe, eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten. Dabei hat er zum Einen alle den Beschuldigten entlastende Umstände zur Geltung zu bringen. Zum Anderen ist es seine Aufgabe, den Mandanten zu schützen, in dem er über die Gesetzlichkeit des Verfahrens wacht.


    Für den Ausgang des Strafverfahrens ist es deshalb oftmals von Bedeutung, dass Sie frühzeitig einen Verteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Herr Rechtsanwalt Thorsten Rühl ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und seit dem Jahre 2002 Fachanwalt für Strafrecht. 


    Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Strafrecht, ebenso aber auch im Steuerstrafrecht, im Betäubungsmittelrecht und im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.

  • Miet- und WEG-Recht

    Im Mietrecht erstreckt sich die Vertretung von Vermietern und Mietern auf alle Bereiche des Mietrechts. Gelöst werden hier sämtliche Probleme, wie Zahlungsrückstände und andere Störungen des Mietverhältnisses, wobei auch eine vertragsgestaltende Beratung erfolgt. 


    Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer und Verwalter in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Auch hier hat die Vertretung beratenden Charakter, um Verfahren zu vermeiden. 


    Die Tätigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche des Wohnungseigentumsrechts, d. h. auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Eigentümergemeinschaften gegenüber einzelnen Eigentümern wegen Hausgeldrückständen und Störungen des Gemeinschaftsverhältnisses etc. 


    Geprüft wird auch, ob eine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegt und ob gefasste Beschlüsse der Rechtslage entsprechen.

Ihr Weg in unsere Rechtsanwaltskanzlei

Sie möchten sich eingehend von uns beraten lassen? Dann freuen wir uns Sie in unserer zentral gelegenen Kanzlei im Zentrum von Bottropbegrüßen zu dürfen.

Rechtsanwälte Rühl & Hick

Gerichtsstraße 20, 46236 Bottrop, Deutschland

Unsere Bürozeiten für Sie sind wie folgt:

Mo - Do
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Freitag
-
Sa - So
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